Dienstag, 15. Januar 2008

Hotline des Senats zum Nichtraucherschutzgesetz

Die Hotline des Berliner Senats (030 9028 1729) zum Berliner Nichtraucherschutzgesetz ist auch ein Witz. Nicht nur, dass man sie nur zweimal in der Woche für drei Stunden erreicht (Di. 8 - 11 Uhr, Do. 13 - 16 Uhr), sie ist auch ständig besetzt. :-( Ich versuche es noch ein paar Mal, dann schicke ich eine E-Mail (berlinqualmfrei@senguv.verwalt-berlin.de).

Gestern habe ich dann doch noch im Zentrum „Helle Mitte“ angerufen. Dort war der Center-Chef wohl im Urlaub. Jetzt kümmert man sich wohl um das Problem. Ich werde dann dort mal vorbeischauen.

Dann habe ich gestern auch eine Antwort auf meine Nachfrage zum Johann-von-Neumann-Haus in Adlershof bekommen. Das Problem dort: Zuständigkeiten. Für das Haus ist wohl das WISTA zuständig, was auch schon auf das Problem aufmerksam gemacht wurde. Na mal sehen, ich warte noch ein paar Tage ab, bevor ich mich direkt an das WISTA wende.

Update: So, ich bin jetzt endlich doch durchgekommen. Die freundliche Frau am anderen Ende der Leitung war sich zwar erst nicht sicher, meinte dann aber, dass das Rauchverbot auch für solche Center gelten müsste, die zwar nicht direkt Einkaufs-Center sind, aber halt Bars, Kinos und Gaststätten beheimaten (so wie das „Helle Mitte“ beispielsweise). Und das wohl eigentlich auch schon vor dem Nichtraucherschutzgesetz aus Brandschutzgründen. Naja, im Nachhinein ist man immer schlauer. Definitiv nicht erlaubt ist die Praxis, dass in Bereichen außerhalb der gastronomischen Einrichtungen, aber innerhalb des Centers, das Rauchen erlaubt ist.

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