Sonntag, 6. Januar 2008

Regelungen

Ich habe gerade auf den Seiten der Senatsverwaltung von Berlin eine FAQ (PDF) entdeckt, wo einige Fragen zum Rauchverbot beantwortet werden. Unter anderem kann man dort nachlesen, dass Gaststätten in Einkaufszentren und gemischten Betrieben das Rauchverbot ebenfalls beachten müssen:
„Die Regelungen gelten für alle Einrichtungen, in denen gewerblich Getränke und/oder Speisen angeboten werden. Dazu gehören z.B. Restaurants, Cafés, Clubs, Imbissangebote, Internetcafés, Stehcafés in Läden, Vereinsgaststätten, Gastronomieangebote in Hotels und Einkaufszentren und auch Shisha-Cafés. Die Regelungen betreffen auch gemischte Betriebe. Das Nichtraucherschutzgesetz gilt damit auch für Bäckereien, Tabakwaren- und Zeitungsläden, in denen z.B. Kaffee oder Snacks verkauft werden, aber nicht für den Frisörsalon, der seinen Gästen kostenlos einen Kaffee anbietet“.

Ich denke, damit dürfte das Rauchen im Center „Helle Mitte“ ebenfalls nicht erlaubt sein, aber mal sehen, wie auf meine E-Mail von gestern reagiert wird. Evtl. rufe ich auch noch mal in der Senatsverwaltung an, um auf Nummer sicher zu gehen. :-)

Auf der Seite „Berlin qualmfrei“ sind übrigens auch die Gesetze (Bund (PDF) und Berlin (PDF)) und diverse Flyer verlinkt.

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