Donnerstag, 17. Januar 2008

Wir müssen draußen bleiben

... gilt jetzt auch vielerorts für Raucher. Wie ich jedoch schon in vorherigen Posts geschrieben habe, gibt es leider jede Menge Ausnahmen, oder das Verbot wird einfach ignoriert. Welche „Nikotin-Nischen“ es sonst noch gibt, schreibt Spiegel-Online.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Keineswegs müssen Raucher draußen bleiben. Raucher können sich genauso überall aufhalten wie Nichtraucher. Sie müssen halt nur zum Rauchen geschlossene Räumlichkeiten verlassen. Niemand wird zum Aktivrauchen gezwungen. Somit besteht auch für niemanden ein Zwang, vor die Tür zu gehen.

Im Gegensatz dazu führt ein fehlendes Rauchverbot und die daraus resultierende Zwangsberauchung zu einer Ausgrenzung von Menschen mit Atemwegsproblemen (etliche Millionen in Deutschland), Familien mit Kindern oder einfach nur gesundheitsbewussten Bürgern. Das Rauchverbot beendet also endlich die bisherige Praxis der Diskriminierung und Ausgrenzung von Nichtrauchern. Nur ein Rauchverbot schafft Chancengleichheit, so dass sich Raucher und Nichtraucher ohne Zwang im gleichen Raum aufhalten können.

Raucher haben übrigens genau die gleichen Rechte wie Nichtraucher. Niemand hat das Recht, die Mitmenschen in ihrer Gesundheit zu schädigen. Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht wird durch Zwangsberauchung verletzt, da Tabakrauch hunderte giftige und mehr als 70 Krebs erregende Substanzen enthält. Auch das häufig angeführte Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gilt nur solange, wie keine Rechte anderer verletzt werden. Demzufolge darf niemand jederzeit und überall rauchen, niemand darf in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz giftigem, gesundheitsschädlichem Tabakqualm ausgesetzt werden.

Zu diesem Thema möchte ich auch noch auf ein entsprechendes Schreiben im Beschwerdeautomat von Aktiv Rauchfrei hinweisen:
http://www.aktiv-rauchfrei.de/auto.php?id=39&view=y